
Chillout-Verbot in Braunschweiger Parks
Die Stadt untersagt das Lagern auf öffentlichen Grünflächen und Freiräumen – Bußgelder von mindestens 250 Euro werden verhängt
Die Stadt untersagt das Lagern auf öffentlichen Grünflächen und Freiräumen – Bußgelder von mindestens 250 Euro werden verhängt